Das Wichtigste in Kürze
- Harte, überspitzte Kritik an einem Produkt ist in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt.
- Unzulässig sind vor allem Schmähkritik und besonders krasse Beleidigungen, bei denen es nur noch um Herabsetzung geht. In anderen Fällen wägen die Gerichte im Einzelfall ab.
- Amazons Richtlinien verbieten zusätzlich beleidigende, obszöne und belästigende Inhalte. Das ist oft der schnellere Weg.
Wo die Grenze liegt
Die Meinungsfreiheit schützt auch scharfe und unsachliche Kritik. „Schrott, nach einer Woche kaputt“ oder „für den Preis eine Frechheit“ sind zulässig, weil sie sich auf eine Erfahrung mit dem Produkt beziehen. Die Gerichte ziehen die Grenze bewusst eng.
Unzulässig wird es vor allem in zwei Fällen:
- Formalbeleidigung: besonders krasse Schimpfwörter, etwa aus der Fäkalsprache, die bewusst nur herabsetzen sollen.
- Schmähkritik: Die Äußerung zielt nicht mehr auf die Sache, sondern nur noch darauf, den anderen herabzusetzen.
In allen anderen Fällen wägen die Gerichte ab: die Meinungsfreiheit auf der einen, den Schutz des Rufs auf der anderen Seite. Je weniger eine Äußerung mit dem Produkt zu tun hat und je herabsetzender sie ist, desto eher überwiegt der Schutz des Betroffenen.
Dazu kommen Aussagen, die zwar beleidigend klingen, im Kern aber eine unwahre Tatsache behaupten, etwa der Vorwurf, ein Händler sei ein „Betrüger“. Sie lassen sich oft über diesen Tatsachenkern angreifen.
Beispiele
| Aussage | Einordnung (in der Regel) |
|---|---|
| „Totaler Schrott, Finger weg!“ | zulässig, bezieht sich auf das Produkt |
| „Die schlechteste Firma der Welt.“ | überspitzte Meinung, meist zulässig |
| „Der Verkäufer ist ein Vollidiot.“ | Beleidigung ohne Bezug zum Produkt, nach Amazons Richtlinien unzulässig |
| „Kriminelle Bande, die ihre Kunden abzockt.“ | angreifbar, wenn es dafür keinen Anlass gibt: unterstellt Straftaten |
Die Einordnung hängt immer vom Zusammenhang der ganzen Bewertung ab.
Der schnellere Weg: Amazons Richtlinien
Amazons Community-Richtlinien gehen weiter als das Gesetz: Beleidigende, obszöne, diskriminierende oder belästigende Inhalte sind dort nicht erlaubt, auch wenn sie rechtlich vielleicht noch als Meinung durchgehen würden. Solche Bewertungen lassen sich über „Missbrauch melden“ melden. Reagiert Amazon nicht oder wiegt der Fall schwerer, ist eine rechtliche Beanstandung sinnvoll.
So hilft AMZDelete
AMZDelete erkennt Beleidigungen und rufschädigende Vorwürfe in Bewertungen und markiert die Stellen. Die Kanzlei prüft, ob ein Verstoß gegen die Richtlinien vorliegt oder ob die Äußerung rechtlich unzulässig ist, und wählt den passenden Weg.
Häufige Fragen
Ist „Abzocke“ in einer Bewertung erlaubt?
Meist ja, als zugespitzte Meinung über das Preis-Leistungs-Verhältnis. Anders ist es, wenn damit ein konkreter Betrug behauptet wird, den es nicht gab.
Kann ich auch gegen den Verfasser selbst vorgehen?
Das ist möglich, aber aufwendig, weil Amazon den Verfasser nicht ohne Weiteres nennt. Für die meisten Händler zählt, dass die Bewertung verschwindet.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Ob sich eine Bewertung angreifen lässt, prüft bei AMZDelete unsere Partnerkanzlei.